Tierversuche Teil 2

Tierversuche in der Kosmetik

 

 

Für die Überprüfung von Kosmetika mussten früher unzählige Tiere leiden und sterben, wogegen der Deutsche Tierschutzbund jahrzehntelang vehement gekämpft hat. Denn aus unserer Sicht gibt es bei der Fülle an Kosmetikangeboten keine Rechtfertigung, weiterhin Tiere zu quälen und zu töten, um ständig neue Produkte zu entwickeln.
In Deutschland hatte der Einsatz des Deutschen Tierschutzbundes bereits 1998 Erfolg: Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet seitdem Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika. Innerhalb der EU folgte 2004 der erste kleine Teilerfolg, als Tierversuche für die Prüfung fertiger kosmetischer Mittel verboten wurden.

Tierversuche für neue kosmetische Inhaltsstoffe sind seit dem 11. März 2009 in der EU abgeschafft. Auch fertige Kosmetika aus Drittländern, die in Tierversuchen getestet wurden, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der EU vermarktet werden. Der Verkauf von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU in Tierversuchen getestet wurden, soll hierzulande erst 2013 verboten sein.

 

EU-Kommission will Tierversuchsverbot aufschieben

 

 

Genau dieses Verbot steht nun auf der Kippe, weil angeblich nicht genügend

tierversuchsfreie Methoden zur Verfügung stünden. Denn die EU-Kosmetikverordnung bietet ein Hintertürchen: Wenn nach wissenschaftlichen Maßstäben keine zufriedenstellenden Alternativmethoden vorliegen, kann das Vermarktungsverbot aufgeschoben werden. Diese Position bekräftigte die EU-Kommission in einem weiteren Bericht vom September 2011, wonach nicht genügend Alternativmethoden für die Sicherheitsprüfung von kosmetischen Inhaltstoffen zur Verfügung stünden. Noch in diesem Jahr wird ein Legislaturvorschlag der EU-Kommission erwartet, der einen Aufschub des Vermarktungsverbotes bis 2023 fordert.

Maßlos enttäuscht die Position der Bundesregierung, dass ein Vermarktungsverbot ab 2013 zu einer Schwächung des Binnenmarktes führen oder die Verbrauchersicherheit gefährden könnte. Der Deutsche Tierschutzbund hat daher in einem Schreiben vom September 2011 Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgefordert, sich in den weiteren Verhandlungen konsequent gegen jeglichen Aufschub über das Jahr 2013 hinaus einzusetzen.

 

Schlupfloch für Tierversuche

Leider bleibt bei allen Verboten ein Schlupfloch: Tierversuche können zur Prüfung von Rohstoffen uneingeschränkt durchgeführt werden, wenn diese nicht nur in Kosmetika, sondern auch in anderen Produkten verwendet werden. Es gibt jedoch kaum eine Substanz, die nur für den kosmetischen Bereich entwickelt wird. Somit könnten auch zukünftig neu entwickelte Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten im Tierversuch getestet wurden. Diese rechtliche Grauzone lässt sich erst beseitigen, wenn für alle Bereiche der Giftigkeitsprüfung von chemischen und natürlichen Substanzen tierversuchsfreie Testverfahren anerkannt sind.
Kosmetik-Positivliste: Es geht auch ohne Tierversuche

Tierversuche für Kosmetika müssen konsequent und umfassend verboten werden. Dass es auch ohne immer neues Tierleid geht, zeigt die Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden.